Corona-Notbremse: Informationen zum Kita-Betrieb ab 26. April

Liebe Eltern,

hier können Sie die vom Familienministerium (MKFFI) veröffentlichen Informationen zur sogenannten „Corona-Notbremse“ für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege ab dem 26.04.2020 einsehen.


Anspruchsberechtigt für die „bedarfsorientierte Notbetreuung“ sind folgende Kinder und Familien:

  • Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn der Besuch der Kindertagesbetreuung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen nach § 8a SGB VIII erforderlich ist sowie Kinder, die diese Angebote in Folge einer Entscheidung nach den §§ 27 ff. des SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) wahrnehmen.
  • Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien sollen von den Kindertagesbetreuungsangeboten aktiv angesprochen und eingeladen werden.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
  • Kinder, die im Sommer 2021 eingeschult werden.
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Eltern sollen Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist.

Um die Betreuung zu Hause zu erleichtern, werden die sogenannten Kinderkrankentage erhöht, von 20 auf 30 pro Elternteil bzw. von 40 auf 60 Tage für Alleinerziehende. Die Kinderkrankentage können während der Pandemie auch für die Betreuung gesunder Kinder genutzt werden, wenn der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird, oder das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht.

Informationen für Eltern zur Umsetzung der Bundesnotbremse

Schreiben des Ministers an die Eltern

Formular zur Bestätigung zur bedarfsorientierten Notbetreuung