Entschädigung bei Verdienstausfall infolge von Quarantäne

Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Betreuungseinrichtungen, wie z.B. KiTas geschlossen wurden, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Weitere Infos und Antragsformulare finden Sie hier: https://ifsg-online.de/index.html