Eine neue Regelung sieht vor, dass gesetzlich versicherte Elternteile im Jahr 2021 pro Kind für 20 statt 10 Arbeitstage einen Anspruch auf Krankengeld (bzw. 40 statt 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden) haben. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage bzw. Alleinerziehende auf maximal 90 Arbeitstage. Voraussetzung ist, dass das Kind auch gesetzlich versichert ist.
Finden Sie hierzu eine ausführliche Information des Ministeriums.
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