Der bundesweite Lockdown ist bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden. Nach enger Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Kommunen, die zuständig sind für die Kindertagespflege, gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Januar 2021 Folgendes.