Regelungen in der Kindertagesbetreuung durch die geänderte Coronabetreuungsverordnung

Seit dem 23. August findet die geänderte Coronabetreuungsverordnung (Corona-BetrVO) in der Kindertagesbetreuung Anwendung. In Anlehnung an alle anderen ge-sellschaftlichen Bereiche wird die 3G-Regel für das Betreten von Kindertagesbetreu-ungsangeboten angewandt sowie eine Maskenpflicht in Innenräumen festgelegt. Für Beides gibt es jeweils Ausnahmen. Lesen Sie hier eine Information des Familienministeriums.