Eine weitere Mitteilung des Familienministeriums. Hier geht es um die Wiederaufnahme eines Kindes nach einer Erkrankung. Hier heißt es: „Sofern Kinder wegen COVID-19-Krankheitssymptomen nicht betreut wurden oder Kinder aus dem Angebot krankheitsbedingt abgeholt werden mussten, ist vor erneuter Aufnahme der Betreuung eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind, erforderlich.“ Lesen Sie hier die komplette Mitteilung.