Das Familienministerium informiert in einer neuen Mitteilung über Anträge auf Kinderkrankengeld, Regelungen für Beamtinnen und Beamte sowie Betreuungsentschädigung für Selbständige und Freiberufler.
Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22. Februar – Rückmeldung bis 19. Februar
Liebe Eltern,
ab dem 22. Februar gehen wir in den eingeschränkten Regelbetrieb, das heißt, es sind alle Kinder eingeladen, die Kindertagesbetreuung wieder zu nutzen. Weiterhin gibt es die feste Gruppenstruktur, wodurch die Betreuungszeiten um 10h/Wochenstunden gekürzt bleiben.
Kindertagesbetreuung vom 15.02. bis 19.02.2021
Das Familienministerium hat eine weitere Information zum Pandemiebetrieb veröffentlicht. Hier können Sie das Schreiben öffnen.
Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld – Musterbescheinigung zum Download
Eine neue Regelung sieht vor, dass gesetzlich versicherte Elternteile im Jahr 2021 pro Kind für 20 statt 10 Arbeitstage einen Anspruch auf Krankengeld (bzw. 40 statt 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden) haben. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage bzw. Alleinerziehende auf maximal 90 Arbeitstage. Voraussetzung ist, dass das Kind auch gesetzlich versichert ist.
Finden Sie hierzu eine ausführliche Information des Ministeriums.
Hier können Sie sich eine Musterbescheinigung herunterladen.